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Insolvenzrecht

Die Unternehmensfortführung im Insolvenz- oder Insolvenzplanverfahren ist einer der Kernpunkte der deutschen Insolvenzgesetzgebung. Ziel ist damit auch in der Unternehmensinsolvenz die Konzeptionierung und das Erreichen des Turnarounds. Auch hier spielt die Frage der gewinn- und verlustbringenden Produkt- und Marktbereiche eine entscheidende Rolle.

Der Insolvenzplan führt zur Unternehmenssanierung. In Zusammenarbeit mit und im Auftrag von betroffenen Unternehmen, Insolvenzverwaltern, Kreditgebern und anderen Gläubigergruppen arbeiten wir auf der Basis der Insolvenzordnung für die wirtschaftliche Erhaltung von Unternehmen und Unternehmensteilen.

Unser Leistungsspektrum umfaßt im Insolvenzverfahren

  • die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
  • die Identifikation von Turnaround-Potentialen und ihre Umsetzung
  • die Darstellung der Möglichkeiten des Unternehmenserhalts
  • und die Darstellung der Auswirkungen auf die Gläubigerbefriedigung

sowie die Managementbegleitung und Plandurchführung während des gesamten Insolvenzverfahrens.

Unser Leistungsspektrum umfaßt im Insolvenzplanverfahren

  • den Bericht über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Analyse von Krisenursachen
  • das Sanierungskonzept unter Prüfung der Alternativen: Zerschlagung, übertragende Sanierung und Sanierung
  • die Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen zur Erreichung der Unternehmenssanierung in der Insolvenz
  • die Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen und Plan-Liquiditätsrechnungen für den Fall der Gläubigerbefriedigung

sowie die Managementbegleitung und Plandurchführung während des gesamten Insolvenzverfahrens.