Die Regierung hat kürzlich das Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenz-rechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (SanInsKG) beschlossen. Es ist aus dem 3. Entlastungspaket hervorgegangen und verkürzt begrenzt bis Ende 2023 wichtige Prognose- und Pla-nungszeiträume für Insolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren, zugleich wird die Höchstfrist für die Antragstellung bei Überschuldung von sechs auf acht Wochen verlängert.
Welche Änderungen das SanInsKG außerdem mit sich bringt, lesen Sie bei unseren Kollegen von der dhpg.