Stundung als Instrument zur Freisetzung kurzfristiger Liquidität

In unserem dritten Beitrag über sogenannte alternative Finanzierungsformen gehen wir auf die Stundungsvereinbarung ein.  Dieses  Mittel zur Generierung von kurzfristiger Liquidität die hat in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen. Der Begriff der Stundung in Form einer Stundungsvereinbarung beschreibt das Hinausschieben der Fälligkeiten von Forderungen oder auch Zins- und Tilgungszahlungen bei Bestehenbleiben ihrer Erfüllbarkeit. Stundungen ermöglichen es somit Unternehmen, ihre kurzfristige Liquidität zu verbessern, bzw. für eine andere Zahlung zu verwenden. Eine Stundungsvereinbarung soll zwischen dem schuldenden Unternehmen (Schuldner) und dem Gläubiger schriftlich fixiert werden, um bei unvorhergesehenen Ereignissen oder eigennützigem Verhalten einzelner Beteiligter reagieren zu können, bzw. abgesichert zu sein. Da der Bestand der gestundeten (Kredit)Forderungen unberührt bleibt, lassen sich Gläubiger bzw. Kreditinstitute häufig auf diesen leichten Eingriff in das Vertragsverhältnis ein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich beispielsweise im Rahmen eines notwendigen Sanierungsverfahrens durch die Stundung eine Wertberichtigung für die Forderungen vermeiden lässt.

Sanierungsbeitrag der Stundung ist gering

Wie oben beschrieben, dienen Stundungsvereinbarungen im Rahmen eines Sanierungsprozesses lediglich dazu, kurzfristig Liquidität zu generieren. Diese Liquidität kann dann zwar zur Bedienung anderer Zahlungsengpässe genutzt werden, löst jedoch nicht das bei krisenbehafteten bzw. insolventen Unternehmen oftmals anzutreffende Problem der Überschuldung (§ 19 InsO), da sie keine Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung habt. Stundungen stellen ebenfalls keine Sanierungsstrategie zur langfristigen Verbesserung der Liquidität dar, da sie weder neue liquide Mittel zuführen, sondern lediglich den Zeitpunkt der Zahlung verschieben.

Wann sollten Unternehmen auf Stundungen zurückgreifen?

Generell ist festzustellen, dass die Entscheidung über die Nutzung einer Stundungsvereinbarung mit einem Gläubiger stets im Einzelfall des Unternehmens bewertet werden muss. Stundungen sind jedoch insbesondere dann ein valides Mittel kurzfristig Liquidität zu generieren, wenn sich ein Unternehmen (Schuldner) kurzfristig in einem Liquiditätsengpass befindet. Zum Beispiel dadurch, dass ein Kunde seinen Auftrag verschiebt und seine Rechnung verspätet bezahlt.

Ist der Liquiditätsengpass kurzfristig?

Vor einer Verhandlung mit dem Lieferanten oder der Bank sollte die Dauer der notwendigen Stundung verlässlich ermittelt werden. Am besten erfolgt das mit einer kurzfristigen Liquiditätsplanung, die im Idealfall Teil einer revolvierenden und integrierten Planung ist. Das ist wichtig, da mit der Bitte um Verlängerung der Zahlungsfrist das Vertrauen des Lieferanten leidet. Gegenmaßnahmen des Lieferanten, wie zum Beispiel Lieferstopps oder Umstellung der Zahlungsbedingungen auf Vorkasse, können vermieden werden, wenn ihm Umstände der aktuellen Situation nachvollziehbar geschildert und verlässliche Termine genannt werden können. Wie bereits beschrieben, sollte das Vorhaben der kurzfristigen Liquiditätssicherung in einer Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien münden.

Stundung in der Krise

Befindet sich ein Unternehmen jedoch unmittelbar in einer Krisensituation, besteht der wesentliche Vorteil einer Stundung darin, kurzfristige Liquidität zu generieren bzw. in der Verschiebung der Liquidität. Durch die Stundungsvereinbarung kann notwendige Zeit gewonnen werden, um ein qualifiziertes Sanierungskonzept zu erstellen und weitergehende Sanierungsmaßnahmen und Finanzierungslösungen gründlich vorzubereiten. Im Idealfall lässt sich mit einer solchen Vereinbarung der Grundbaustein für einen erfolgreichen Turnaround legen.

Hilfestellung durch die Hausbanken

Die finanzierenden Hausbanken sind oftmals umfangreich engagiert. Insofern ergeben sich durch Gespräche mit ihnen die größten Potenziale, um die kurzfristige Liquidität direkt zu verbessern.

Folgende Vereinbarungen können helfen:

  • Verzicht auf Fälligstellung von Krediten (sog. „stand still“)
  • Aufschub / Stundung Tilgungen
  • Aufschub / Stundung Zinszahlungen
  • Verlängerung der Kreditlaufzeit (z.B. durch Umschuldung mit günstigeren Konditionen)
  • (Teil-)Verzichte auf Kredite
  • Gewährung neuer Kredite (Überbrückungsfinanzierung, Sanierungskredit)

Ist eine Stundungsvereinbarung möglich, wenn die Forderung durch einen Dritten gesichert ist?

Die Stundungsvereinbarung kann zu einer Verlängerung des (Kredit-)Vertrages führen und hierdurch nachteilig für die bestellten Drittsicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld etc.) sein. Dies sieht der BGH zumindest für die Fälle, in denen ein neues selbständiges Vertragsverhältnis begründet wird. Das führt jedoch nicht zum Wegfall der gegebenen Sicherheit, sondern dazu, dass die Sicherheit lediglich in dem ursprünglich vereinbarten Umfang bestehen bleibt. Dies wird jedoch oft durch eine neue Bestellung der Sicherheiten geheilt.

Vereinfachte Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeträgen ist für Corona-Geschädigte aktuell nicht mehr möglich.

Bis zum 30.06.2021 konnten mit vereinfachten Anträgen die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeträgen verschoben werden. Hierzu mussten die Unternehmen von den Schließungsverordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Situation direkt oder indirekt betroffen sein. Das bedeutet nicht, dass ein Finanzamt keine Steuerstundung eingeht. Allerdings muss die Fälligkeit einer Steuerschuld für den Schuldner eine erhebliche persönliche Härte bedeuten. Ob diese vorliegt, liegt im Ermessen des Finanzamts. Eine Stundungsvereinbarung ist nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistungen möglich. Auf Letzteres wird verzichtet, wenn die Vereinbarung nur einen kurzen Zeitraum umfasst.

Form und Inhalt der Stundungsvereinbarung

Zur Dokumentation sollten die wesentlichen Inhalte der Stundungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden:

  • Datum der Vereinbarung,
  • Bezug auf die Grundlage der offenen Forderung (Rechnung, Auftrag, Kontonummer),
  • Betrag der Forderung,
  • Datum der neuen Fälligkeit bzw. Dauer der Stundung oder
  • Höhe und Datum für die Zahlung von Raten.

Weitere Inhalte, wie zum Beispiel Verzinsung oder die Bestellung von Sicherheiten, sind ebenfalls aufzunehmen. Sollte der Stundende seine Zusagen nicht in Schriftform zur Verfügung stellen, sollten Sie ihm die wesentlichen Punkte kurz schriftlich bestätigen.

Die TMC Turnaround Management Consult unterstützt Sie gerne bei allen Themen im Zusammenhang mit der Stundung von Zahlungen, einer entsprechenden Vereinbarung und der möglicherweise damit einhergehenden Entwicklung eines Sanierungskonzeptes.
Aufgrund der Komplexität des Themas sollten alle Chancen und Risiken, die sich aus der Vereinbarung von Stundungsmaßnahmen ergeben, genau abgewogen werden. Dabei stehen Ihnen die Experten der TMC zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Der Autor: 
Claus Keller
ist Berater der TMC Turnaround Management Consult. Er ist immer dann gefragt, wenn es um Unternehmenssteuerung / Controlling und Unternehmensanalysen wie Gutachten geht. Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zur TMC Turnaround Management Consult begleitete er zahlreiche Restrukturierungen und Sanierungen.

In dieser Reihe ist bereits erschienen:

Wenn der Finanzierungsbedarf über die eigenen Mittel hinaus geht:  Syndizierte Kredite als alternative Finanzierungsform und Liquiditätsquelle – in diesem Artikel geht es um syndizierte Kredite als alternative Finanzierungsform, um wichtige Investitionen genau jetzt und dieser Zeit anzugehen. In diesem Beitrag erläutern wir Geschäftsleitern, Gesellschaftern und Führungskräften in den Unternehmen, wie sie einen syndizierten Kredit, in diesem Fall einen Club Deal initiieren und worauf Sie beim Zusammenstellen des Bankenkonsortiums achten sollten. 

Die effektiven Einsatzmöglichkeiten von Sale and lease back bei der Liquiditätsbeschaffung: Die TMC Turnaround Management Consultants stellen Ihnen den Nutzen von Sale and Lease back zur Beschaffung von Liquidität vor, beschreiben wie der Leasingprozess abläuft und worauf Sie beim Wahl des Leasingpartners achten sollten. Der Beitrag richtet sich an ebenfalls an Geschäftsführer und Finanzverantwortliche. 

Wenn Sie zum Thema Finanzierung auf dem Laufenden bleiben möchten, schauen Sie regelmäßig in unsere News. Hier geben wir Ihnen laufend weitere Tipps. 

Top