Unsere Partner für insolvenznahe Beratung: Claus Keller und Parwis Masomi

Insolvenznahe Beratung,
die Zukunft schafft.

Klar. Verlässlich. Lösungsorientiert.
Lösungen für Unter­nehmen mit Substanz.

Strukturiert durch die Krise.

Jede Unternehmenskrise hat individuelle Krisenursachen und -verläufe. Das Sanierungsmanagement fordert daher maßgeschneiderte Lösungen - auch innerhalb des jeweiligen Krisenstadiums. 

In einigen Fällen lässt sich eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren nicht vermeiden. Dies ist immer dann der Fall, wenn mit den Gläubigern keine Einigung über die Befriedigung ihrer Ansprüche erzielt werden kann. 

Die Insolvenz bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das "Aus" für das Unternehmen und den Unternehmer.

Vielmehr fördert die neue Insolvenzordnung Optionen, um das Unternehmen mittels eines geplanten und strukturierten Insolvenzverfahrens zu sanieren. Verfahren wie die Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren (§§ 270a und 270b InsO) verfolgen grundsätzlich das Ziel für die Gläubiger eine bessere Befriedigung zu erzielen als dies z.B. im Falle einer Zerschlagung zu erwarten wäre. 

Der Werterhalt des Unternehmens steht dabei immer im Vordergrund. Die bisherige Geschäftsführung bleibt bei Zustimmung des Gerichts in der Verantwortung und steuert das Unternehmen durch den Turnaround. Die TMC unterstützt die Vorbereitung und erstellt ein nachhaltiges, fundiertes Sanierungskonzept als wesentlichen Bestandteil für den Insolvenzplan.

Unser oberstes Ziel ist es, Sie im gesamten Sanierungsprozess nachhaltig zu unterstützen. Sofern gewünscht, begleiten wir Sie in der Umsetzung des Insolvenzplanes. Dabei bringen wir uns gerne in die zwingend notwendige Kommunikation mit Gläubigern, Kreditgebern, Insolvenzverwaltern oder Neuinvestoren ein. 

Zu unseren Leistungen gehören: 

  • Erstellung und Prüfung von Insolvenzplänen und Pre-Packaged Plänen
  • Vorbereitung von Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren
  • Bescheinigung nach §270b Abs. 1 S. 3 InsO
  • Sanierung ohne Insolvenz mit dem StaRUG Verfahren

In­di­vi­du­el­le We­ge, ein Ziel: Wert­er­halt und Neu­start.

In Un­ter­neh­mens­kri­sen bie­ten sich ver­schie­de­ne Hand­lungs­op­tio­nen. Je nach Si­tua­ti­on kom­bi­nie­ren wir sie zu ei­nem kla­ren Fahr­plan, von der ers­ten Ana­ly­se bis zur ge­richts­fes­ten ge­mein­sa­men Um­set­zung. Da­bei um­fasst un­ser Leis­tungsport­fo­lio un­ter an­de­rem:

Schutzschirmverfahren

Frühzeitig gegensteuern: IDW-S9, Antrag, Sanierungsplan in 3 Monaten.

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Eigenverwaltung

Handlungsfähig bleiben: Eignung prüfen, Antrag stellen, sicher begleiten.

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Insolvenzplan & Pre-Packaged Plan

Neustart mit Struktur: Plan er­stellen, Gläu­biger­ab­stimmung, Um­setzung.

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§ 270b-Bescheinigung (IDW S 9)

Gerichtsfeste Grundlage für den Schutzschirm. Schnell und belastbar.

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Regelverfahren

Strukturiert durch das Verfahren – mit klarem Blick auf Fortführung, Verwertung und Handlungsspielräume.

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StaRUG

Wir eröffnen früh­zeitig geord­nete Re­struk­turierungs­wege, bevor eine Insol­venz unaus­weich­lich wird.

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Es geht um Ihr Lebenswerk. Wir begleiten Sie behutsam durch das Verfahren – Schritt für Schritt, ohne Hektik, ohne Urteil.

Strukturierter Weg zur Restschuldbefreiung.

Sanieren unter eigenem Dach.

Das Schutzschirmverfahren bietet dem Schuldner die Möglichkeit Verantwortung und Einfluss auf die Sanierung des Unternehmens zu nehmen. 

Nach § 270b InsO sind die Voraussetzungen hierfür: 

  • Ein begründeter Eigenantrag
  • Ein Antrag auf Eigenverwaltung
  • Ein Antrag auf Bestimmung einer maximal drei Monate umfassenden Frist zur Vorlage eines Sanierungsplans
  • Das Sanierungskonzept darf nicht offensichtlich aussichtslos sein

Wir bieten unseren Mandanten eine umfangreiche Unterstützung in jeglichen Prozessschritten. Diese umfasst die Vorbereitung und Erstellung der Anträge und des Sanierungsplans sowie die Begleitung des Managements bei der Durchführung der Sanierung im Verfahren und bei der Auswahl des richtigen Sachwalters. 

Falls gewünscht oder erforderlich, übernehmen wir als Organ bzw. CRO Verantwortung, z.B. um Vertrauen bei den Stakeholdern auf- und Risiken für das Management abzubauen.

Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig.

Mit der Eigenverwaltung soll die Sanierung des Unternehmens erleichtert werden. 

Die grundsätzliche Verfügungsbefugnis sowie die Verantwortung und Kontrolle für die Sanierung geht bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht auf den Insolvenzverwalter über, sondern verbleibt bei der Geschäftsführung des Unternehmens (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO). 

Die Sanierung inklusive der Verwaltung und Verfügung der Insolvenzmasse obliegt dabei dem Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters.

Eine Eigenverwaltung kommt nur in Betracht, wenn deren Anordnung zu keinen Nachteilen für die Gläubiger führt. Hier sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die wir für unsere Mandanten prüfen und entsprechend vorbereiten. Dazu gehört unter anderem:

  • Aufzeigen der Tatsachen, die zu keiner Benachteiligung von Gläubigern führen
  • Darstellung der wirtschaftlichen Vorteile einer Eigenverwaltung für die Gläubiger
  • Unterstützung bei der Erstellung des Antrages auf Eigenverwaltung

Eine Eigenverwaltung erfordert nicht nur Zielstrebigkeit zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, sondern auch fundierte betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse. Hierbei unterstützt die TMC den „eigenverwaltenden Geschäftsführer“ sowie den Sachwalter.

Leistungsbausteine der TMC in der Eigenverwaltung:

  • Prüfung der Eigenverwaltungsfähigkeit
  • Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Konzepte und Maßnahmen
  • Begleitung bei Antragstellung und Kommunikation mit dem Gericht
  • Unterstützung des eigenverwaltenden Geschäftsführers
Planbarer Unternehmenserhalt statt ungeordneter Zerschlagung.

Insolvenzplan.

Der Insolvenzplan bietet die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren auf einen Erhalt des operativen Geschäftes auszurichten. 

Der Insolvenzplan stellt im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung oder auch im eröffneten Verfahren eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren dar. Ziel ist es, den Fall der Insolvenz außerhalb der reinen Liquidationsregeln der Insolvenzordnung zu lösen, wodurch meist auch eine bessere Befriedigung der Gläubiger erzielt wird. 

Der Pre-Packaged-Plan wird bereits vor Antragstellung ausgearbeitet und mit den Gläubigern vorverhandelt beziehungsweise abgestimmt. Dieser wird bei Stellung des Insolvenzantrags beim Gericht eingereicht. Nach Genehmigung können die geplanten Maßnahmen unmittelbar umgesetzt werden, wodurch das Insolvenzplanverfahren erheblich beschleunigt werden kann. Ein Vorteil des Pre-Packaged Plans ist die Transparenz bezüglich der Gläubiger sowie die Partizipation der Gesellschafter am Sanierungserfolg.

Die TMC prüft und erstellt Insolvenz- sowie Pre-Packaged Pläne. Aufgrund der Vielzahl von abgeschlossenen Projekten mit Unternehmen, die sich in insolvenznahen Situationen befanden, können wir auf eine hohe Expertise zurückgreifen und auf unvorhergesehene Situationen schnell reagieren. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen: 

  • Erstellung der notwendigen Planungsrechnungen (z.B. integrierte Fortführungsplanung oder Planvergleichsrechnung)
  • Umfassende Erarbeitung des darstellenden Teils des Insolvenzplans (§ 220 InsO)
  • Betriebswirtschaftliche Ausarbeitung von Insolvenz- und Pre-Packaged-Plänen
  • Betriebswirtschaftliche Prüfung und Validierung von vorgelegten Insolvenzplänen für die Insolvenzverwaltung

TMC erstellt und prüft normale Insolvenzpläne und Pre-Packaged Varianten. Hierbei richten wir uns nach dem anerkannten Standard (IDW S 2). 

Dabei übernehmen wir auch folgende Aufgaben: 

  • Integrierte Planungsrechnungen und Vergleichsrechnungen
  • Erstellung des darstellenden Teils nach § 220 InsO
  • Beteiligtenkommunikation & Gläubigermanagement

Damit wird aus der Insolvenz ein Instrument für einen kontrollierten Neustart, auch bei drohender Überschuldung.

Schutzschirmverfahren auf einer starken Basis.

Mit dem Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens muss der Antragsteller eine Bescheinigung vorlegen, die von einem insolvenzerfahrenen Berater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt ausgestellt wurde. 

Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass das Unternehmen noch nicht als zahlungsunfähig gilt, jedoch eine Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung droht.

Darüber hinaus muss die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens als positiv eingestuft werden. Die Bescheinigung nach § 270b Abs. 1 S. 3 InsO gilt als Eintrittsvoraussetzung für das Schutzschirmverfahren. Wir verfügen über die nötigen Voraussetzungen zum Erstellen der Bescheinigung in Anlehnung an den IDW Standard (Bescheinigung nach § 270b InsO, IDW S 9). 

Die Leistungen der TMC umfassen: 

  • Bescheinigungserstellung nach IDW S 9
  • Begleitung bei Gesprächen mit sämtlichen Stakeholdern wie Kreditgebern, Sachwaltern und Gerichten
  • Einsatz als CRO / Interimsorgan zur Entlastung des Managements
Insolvenzprozess strukturieren. Haftungsrisiken für Geschäftsführung minimieren. Belastbare Entscheidungsgrundlage schaffen.

Insolvenz im Regelverfahren vorbereiten.

Wir begleiten unsere Mandanten in der Krise in strategischen, operativen und betriebswirtschaftlichen Themen. 

Wir analysieren die IST-Situation und schaffen Transparenz über Liquidität, Fortführungsperspektiven und Handlungsoptionen und beurteilen das Krisenstadium, die Sanierungsfähigkeit und auch die Insolvenzantragspflicht.

Sofern die Situation unausweichlich ist und keine anderen Sanierungsinstrumente machbar oder zulässig sind, unterstützen wir die Gesellschaft und Geschäftsführung bei der korrekten Antragstellung (bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung), um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren. 

Mehr zu unseren Leistungen im Regelverfahren finden Sie unter Sanierungsberatung.

Früh restrukturieren, Handlungsfähigkeit bewahren, Insolvenz vermeiden.

Sanierung mit dem StaRUG.

Das StaRUG (Stabilisierungs-und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen-Gesetz) bietet Unternehmen einen gesetzlich geschützten Restrukturierungsrahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. 

Mit dem nötigen Vorlauf kann ein Unternehmen ohne den nach wie vor ausgeprägten Makel eines Insolvenzverfahrens unter gerichtlicher Begleitung sanierende Lösungen für die Passivseite mit Gläubigern finden. Das Unternehmen einigt sich mit den betroffenen Gläubigern auf einen Restrukturierungsplan, der mit einer deutlichen Mehrheit in den jeweiligen Gläubigergruppen durchgesetzt werden kann.

Allerdings kann StaRug nicht von allen Unternehmen genutzt werden – je nach Krisenstadium. So darf die Gesellschaft z.B. noch nicht zahlungsunfähig sein. 

Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass für die zu sanierende Gesellschaft im Rahmen eines Restrukturierungskonzeptes ein tragfähiges Geschäftsmodell definiert werden kann. TMC sorgt dafür, dass aus dem rechtlichen Rahmen ein umsetzbarer Sanierungsweg wird.

Unsere Leistungen im StaRUG:

  • Bewertung der Ist-Situation, Prüfung der Erfolgs­aussichten und Entwicklung einer maß­geschnei­derten Restruk­turie­rungs­strategie
  • Prüfung, ob das StaRUG der passende Restruk­turierungs­weg ist
  • Strukturierung und Ausarbeitung des Restruk­turierungs­plans und der notwendigen Maßnahmen
  • Ausarbeitung einer integrierten Planung und belastbarer Ent­scheidungs­grundlagen
  • Verhandlungen mit Gläubigern und sonstigen Stake­holdern
  • Verfahrensbegleitende Unterstützung beim gericht­lichen Restrukturierungs­rahmen
  • Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
  • Sofern gewünscht oder erforderlich, Übernahme operativer Verant­wortung, auch als CRO

Das Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit zu erhalten und die Sanierung mit dem StaRUG aktiv zu gestalten, das Unternehmen finanzwirtschaftlich zu sanieren und Vertrauen zurückzugewinnen.

Lassen Sie uns Ihren Fall strukturieren.

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