"Besondere Ausgleichsregelung": Veränderungen für energieintensive Unternehmen

Ein Entwurf der Europäischen Kommission zu den neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2022 (UEBLL 2.0) führt zu Veränderungen der Entlastung von den Kosten für die Förderung von erneuerbaren Energien. Das hat zur Folge, dass künftig deutlich weniger Unternehmen hiervon Gebrauch machen können. 

Die „Besondere Ausgleichsregelung“ begünstigt aktuell viele Branchen, die in dieser Liste aufgeführt sind. Laut Entwurf der EU-Kommission sollen künftig nur noch Branchen Beihilfen erhalten, die aufgrund der Abgaben einen erheblichen Wettbewerbsnachteil haben und möglicherweise ihren Standort außerhalb der EU verlagern. In der Folge werden wohl drei Viertel der bisher begünstigten Unternehme nicht mehr in den Genuss der Regelung kommen. Zudem möchte die Europäische Kommission auch die Höhe der Beihilfen einschränken. 

Die wichtigsten Änderungen im Detail finden Sie im Blog-Beitrag unseres Partner-Unternehmens dhpg.

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