Unwetter: Steuerliche Maßnahmen für Betroffene

Bis heute sind die Betroffenen damit beschäftigt, die Schäden des Unwetters zu beseitigen – ein enormer Kraftakt, aber nicht zuletzt auch eine finanzielle Herausforderung. Unterstützung in steuerlicher Hinsicht erhalten sie von Bund und Ländern, die entsprechende Hilfspakete geschnürt haben. So haben die Finanzministerien Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nahezu gleichlautende Erlasse veröffentlicht, die unsere Partner von der dhpg an dieser Stelle für Sie zusammengefasst haben.

Die Inhalte der Erlasse

  • Stundungen
  • Verlust von Unterlagen
  • Spenden
  • Lohnsteuer und Arbeitslohnspenden
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Sonderabschreibungen
  • Grundsteuer und Gewerbesteuer
  • Vermietung und Verpachtung
  • Land- und Forstwirtschaft

 

Da die Versteuerung von Spenden und Hilfsleistungen für viele gerade sicherlich nicht an erster Stelle steht, hat das Bundesministerium der Finanzen im Billigkeitswege grundlegende Regeln des Umsatzsteuergesetzes für eine kurze Zeit außer Kraft gesetzt, damit dies auch so bleiben kann. Auch hierzu lesen Sie mehr im verlinkten Beitrag. 

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